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Tipps für den Schadenfall:

Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, sind einige grundsätzliche Regeln zu beachten, damit Sie schnell den vereinbarten Schadenersatz erhalten.

Der Versicherer sollte unverzüglich über einen Schaden informiert werden. Dafür gibt es sogar Fristen: Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss die Anzeige des Versicherungsfalles im Bereich der Haftpflichtversicherung binnen einer Woche bzw. bei gewissen Umständen unverzüglich erfolgen (§ 104 VVG). Angaben über die Frist für die Schadenmeldung finden Sie auch in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Nach der Meldung des Versicherungsfalles ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle relevanten Informationen über den Schadenshergang dem Versicherer mitzuteilen sowie für eine Begrenzung des Schadens zu sorgen.

Besonders wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftpflichtanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder zu befriedigen. Er kann hierdurch seinen Versicherungsschutz gefährden.

Sollten Sie schon Kunde bei uns sein, können Sie hier ein Schadenformular bei uns anfordern.

Noch schneller geht es, wenn Sie den Schaden bei der Versicherungsgesellschaft telefonisch unter der im Vertrag angegebenen Hotline melden.

Auch wir sind natürlich im Schadensfall unter den angegebenen Rufnummern für Sie da.

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e-mail: info@pferdeversicherung-im-preisvergleich.de