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Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Pferde Die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters ist im Rahmen des Vertrages mitversichert.
Ob der Reiter - das können auch Familienangehörige sein - dem das Pferd überlassen wird, Hüter des Pferdes ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab.
Diesen Personen wird der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung empfohlen, in der die gesetzliche Haftpflicht als Reiter fremder Pferde zu privaten Zwecken zuschlagsfrei mitversichert ist.
Angebote hierzu finden Sie unter www.haftpflichtversicherung-im-preisvergleich.de
Ob der Reiter des Pferdes im Schadenfall eigene Ansprüche gegen den Halter durchsetzen kann, hängt wiederum vom konkreten Einzelfall ab. Der Reiter sollte jedoch zu seiner Sicherheit eine privaten
Unfallversicherung abschließen, die einen finanziellen Ausgleich bei Personenschäden (Invalidität und Tod) bietet. Angebote hierzu finden Sie unter www.unfallversicherung-im-preisvergleich.de
Um im Schadenfall eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, bei sogenannten "Reitbeteiligungen" den Namen einer oder mehrerer Personen, die sich regelmäßig an der Pflege
und den Kosten des Pferdes beteiligen, anzugeben.
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