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Sollte Ihr Anspruch rechtssicher sein (Urteil oder Anerkenntnis vor einem Notar)
und der Schädiger nicht in der Lage sein, den Schaden zu bezahlen (kein Geld, keine ausreichende Haftpflichtversicherung), bezahlt die eigene private Haftpflichtversicherung den Schaden nur dann, wenn eine entsprechende
Forderungsausfalldeckung vereinbart ist.
Dieser Schutz von existenzieller Bedeutung und sollte in keiner Privathaftpflichtversicherung mehr fehlen! Angebote hierzu finden Sie unter www.haftpflichtversicherung-im-preisvergleich.de
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